Bei Antragstellung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Arnsberg bin ich noch nicht vorsteuerabzugsberechtig. Wann muss ich diesen Status aktualisieren?

Sie gelten als Vorzugssteuerabzugsberechtigt in dem Moment, in dem Sie eine Einzelunternehmung dem Finanzamt anzeigen.

Wichtig, wählen Sie hier die Kleinunternehmerregelung sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt.