Warum wird in der Excel-Tabelle die Umsatzsteuervoranmeldung nur für zwei Jahre angezeigt?

Im ersten und zweiten Jahr nach Anschaffung der PV-Anlage sind Sie bei der Wahl der Regelbesteuerung dazu verpflichtet, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln. Nach Ablauf der ersten beiden Jahre entfällt die Pflicht zur monatlichen Voranmeldung. Die Umsatzsteuer wird fortan nur noch in der jährlichen Steuererklärung erfasst.

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