Wann bekomme ich das Inbetriebsetzungsprotokoll für die Abrufung der Förderung?

Nachdem Sie die Anmeldung im Marktstammdatenregister durchgeführt haben, uns die Registrierungsbestätigungen im PDF-Format zur Prüfung zugesendet haben, die gegebenenfalls notwendigen Datenblätter zur Zahlung der Einspeisevergütung(ggf. nur Umsatzsteuer-ID) ausgefüllt wurden und der Zählertausch passiert ist, erhalten Sie die Fachunternehmererklärung und das Inbetriebsetzungsprotokoll mit der Fertigmeldung der Anlage an den Netzbetreiber, durch uns.