Besteht für die Anmeldung der Anlage und/oder des Speichers eine Frist?
Ja! Die Anlage und der Speicher müssen innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert sein!
Ja! Die Anlage und der Speicher müssen innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert sein!